Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich & Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Futuria GmbH (nachfolgend «Futuria» genannt) und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» genannt). Futuria GmbH ist eine in der Schweiz ansässige Detektei mit Spezialisierung auf Open Source Intelligence (OSINT), welche Dienstleistungen im Bereich der Informationsbeschaffung und Ermittlungen auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen anbietet. Diese AGB finden auf alle Verträge und Dienstleistungen von Futuria Anwendung, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Mit der Beauftragung von Futuria bestätigt der Auftraggeber, diese AGB gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen eines Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Futuria ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Vertragsabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (einschliesslich E-Mail). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

  1. Vertragsabschluss & Leistungserbringung

Ein Vertrag zwischen Futuria und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald Futuria einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt. Die Auftragserteilung kann schriftlich (z.B. per E-Mail oder Brief) oder in elektronischer Form (z.B. Online-Formular) erfolgen. Futuria bestätigt die Annahme des Auftrags in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung. Angebote von Futuria sind freibleibend; Futuria behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Futuria erbringt die vereinbarten Dienstleistungen gemäss dem Vertragsinhalt und nach geschäftsüblicher Sorgfalt. Die Art und Weise der Durchführung (insbesondere bei Ermittlungen und OSINT-Recherchen) wird durch Futuria nach eigenem pflichtgemässem Ermessen festgelegt. Futuria ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte oder Partner (wie z.B. externe Ermittler für Observationen oder IT-Forensik-Spezialisten) hinzuzuziehen. In solchen Fällen bleibt Futuria gegenüber dem Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Leistungen vertragsgemäss erbracht werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen am Leistungsumfang oder ergeben sich während der Leistungserbringung neue Umstände, die eine Anpassung des Auftrags erfordern, wird Futuria den Mehraufwand und etwaige Terminänderungen mit dem Auftraggeber abstimmen. Auftragsänderungen bedürfen der Bestätigung durch Futuria. Eine Annullierung oder Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung ist zwar möglich, jedoch hat der Auftraggeber Futuria alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwände und bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Futuria kann darüber hinaus eine angemessene Entschädigung für entgangenen Gewinn verlangen, sofern die Kündigung ohne Verschulden von Futuria erfolgt. Futuria seinerseits ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig zu kündigen (z.B. bei nachträglich eintretenden Interessenkonflikten, rechtswidrigem Auftrag oder falschen Angaben des Auftraggebers). In diesem Fall behält Futuria den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz ihrer Auslagen.

  1. Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preise von Futuria werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, verstehen sich die Preise exklusive allfälliger Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben. Kostenvoranschläge oder Angebotsbeträge sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich. Futuria kann einen Vorschuss verlangen; in der Regel gilt Vorkasse als Standardzahlungsmethode. Das bedeutet, der Auftraggeber hat den vereinbarten Preis (oder einen vereinbarten Teilbetrag) vor Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen.

Rechnungen von Futuria sind, falls keine Vorkasse vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist. Teilzahlungen oder Ratenzahlungen sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Absprache und schriftlicher Vereinbarung möglich. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe (mindestens 5% p.a., bzw. höher, falls im Vertrag angegeben) sowie Mahngebühren erhoben. Kommt der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig. Futuria behält sich in Fällen von Zahlungsverzug vor, weitere Dienstleistungen zurückzubehalten oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Zusätzlich trägt der Auftraggeber alle Kosten, die durch den Verzug entstehen (z.B. Kosten für Inkasso oder rechtliche Schritte).

  1. OSINT-Reports & Haftung

Futuria erstellt OSINT-Reports und Ermittlungsergebnisse nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Anwendung professioneller OSINT-Methoden. Die darin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen zum Zeitpunkt der Recherche. Futuria bemüht sich um grösstmögliche Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der erhobenen Daten. Dennoch kann nicht mit absoluter Sicherheit garantiert werden, dass alle Angaben fehlerfrei, vollständig oder jederzeit aktuell sind. Offene Quellen können unvollständige, veraltete oder möglicherweise falsche Informationen enthalten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Irrtümer oder Unvollständigkeiten im Bericht nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Die bereitgestellten OSINT-Berichte und Informationen dienen dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe. Futuria schuldet keinen bestimmten Ermittlungserfolg; die Dienstleistung besteht in der sorgfältigen Recherche und Auswertung von öffentlich zugänglichen Informationen. Futuria übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die im Bericht enthaltenen Erkenntnisse für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder ein bestimmtes Ergebnis herbeiführen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Verwendung und Interpretation der Ergebnisse. Ein Anspruch auf nachträgliche Korrektur oder Ergänzung des Reports besteht nicht, es sei denn, dies wurde im Vertrag ausdrücklich vereinbart. Sollte der Auftraggeber feststellen, dass bestimmte Informationen im Bericht falsch oder veraltet sind, kann er Futuria darauf hinweisen; eine Verpflichtung zur kostenlosen Berichtigung besteht jedoch nicht. Futuria wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Korrektur oder Aktualisierung im Rahmen des ursprünglichen Auftrags möglich ist oder ob dafür ein neuer Auftrag bzw. zusätzliche Vergütung erforderlich ist.

  1. Haftungsausschluss

Futuria haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall, reputationsbedingte Verluste oder Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber) ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit Futuria zur Durchführung eines Auftrags Dritte oder externe Partner beizieht oder dem Auftraggeber solche vermittelt, wird vereinbart, dass diese externen Dienstleister im Verhältnis zum Auftraggeber selbständig tätig werden. Futuria übernimmt keine Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder Ergebnisse von eigenständigen Partnern oder Dienstleistern, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen oder von Futuria empfohlen wurden. Etwaige Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche muss der Auftraggeber direkt gegenüber diesen Dritten geltend machen. Futuria haftet zudem nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Umständen beruhen, welche ausserhalb des Einflussbereichs von Futuria liegen (höhere Gewalt, Ausfälle von Infrastruktur, behördliche Anordnungen etc.).

  1. Datenschutz

Futuria behandelt alle im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen und personenbezogenen Daten vertraulich und gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Es gilt die Datenschutzerklärung der Futuria GmbH, welche einen integrierten Bestandteil dieser AGB bildet. Diese ist auf der Website von Futuria abrufbar oder wird dem Auftraggeber auf Wunsch ausgehändigt. In der Datenschutzerklärung wird erläutert, wie Futuria mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers und Dritter umgeht, die im Rahmen der OSINT-Recherchen erhoben werden.

Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. Insbesondere willigt der Auftraggeber ein, dass Futuria die erhaltenen Daten im erforderlichen Umfang zur Erfüllung des Auftrags verarbeiten und, soweit zur Leistungserbringung nötig (z.B. bei Zusammenarbeit mit externen Partnern), an Dritte weitergeben darf. Futuria achtet dabei stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten.

  1. Vertragsdauer & Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich grundsätzlich aus dem individuellen Auftrag. In der Regel endet der Vertrag mit Abschluss der vereinbarten Dienstleistung, das heisst mit Lieferung des abschliessenden Berichts oder Ergebnisses und Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Ist eine fortlaufende oder wiederkehrende Dienstleistung vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er von einer Partei gekündigt wird.

Eine ordentliche Kündigung eines unbefristeten Vertrags ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Vertrauensverlust, Gesetzesverstoss, Zahlungsausfall) bedarf es keiner Frist; sie kann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Kündigungen haben in jedem Fall schriftlich (mindestens per E-Mail) zu erfolgen.

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Stornierung gilt, dass bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene Aufwendungen von Futuria vom Auftraggeber zu vergüten sind. Wurden Vorauszahlungen geleistet, erstattet Futuria ein etwaiges Guthaben für noch nicht erbrachte Leistungen an den Auftraggeber zurück, abzüglich der Futuria zustehenden Beträge für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten. Weitergehende Ansprüche wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrags sind ausgeschlossen, sofern kein Verschulden von Futuria vorliegt.

  1. Streitbeilegung & Gerichtsstand

Futuria und der Auftraggeber verpflichten sich, allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zunächst gütlich durch Verhandlung und im Bedarfsfall durch Mediation zu lösen. Hierzu kann im gegenseitigen Einvernehmen eine neutrale Schlichtungsstelle oder ein professioneller Mediator beigezogen werden. Erst wenn eine einvernehmliche Lösung auf diesem Wege nicht erzielt werden kann, sollen gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Futuria GmbH in Zürich, Schweiz vereinbart. Futuria ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu belangen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt, sofern der Auftraggeber als Konsument im Sinne der einschlägigen Gesetzgebung agiert.

Elgg, 16.03.2025